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   VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254   

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VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254 (https://dejure.org/2022,26234)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.06.2022 - B 3 K 21.254 (https://dejure.org/2022,26234)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - B 3 K 21.254 (https://dejure.org/2022,26234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SchBefV § 2
    Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, Verzicht auf Kostenerstattung, Kostenfreiheit des Schulweges, Ermessensausübung

 
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  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214

    Notwendige Beförderung; freiwilliger Schulwechsel; Ermessensentscheidung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Es sei der Schulweg von der Wohnung bis zur Schule unter Berücksichtigung der nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchBefV vom Schüler selbst ohne Beförderung zurückzulegenden Strecke von bis zu 3 km zu berücksichtigen (vgl. auch VG Augsburg, Au 3 K 10.1214).

    Da sich vorliegend beide in Betracht kommenden Schulen in mehr als 3 km Entfernung von der Wohnung des Klägers befinden, sind insoweit die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten zu den in Frage kommenden Schulen zu vergleichen (VG Augsburg, U.v. 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 - BeckRS 2012, 50410 Rn. 25).

    Dasjenige Beförderungsmittel, das den Schüler innerhalb dieses Rahmens mit den geringsten Kosten zu einer der in Frage kommenden Schulen transportiert, bestimmt die nächstgelegene Schule (VG Augsburg, U.v. 16.11.2010 - Au 3 K 10.1214 - BeckRS 2012, 50410 Rn. 25).

  • VG Würzburg, 09.11.2010 - W 2 K 10.888

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Im Rahmen dieser Überlegungen ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass der Aufgabenträger seine Beförderungspflicht gemäß Art. 1 Abs. 2 SchKfrG, § 3 Abs. 2 Satz 1 SchBefV vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs wahrnimmt (VG Würzburg, Gb.v. 9.11.2010 - W 2 K 10.888 - BeckRS 2010, 36671).

    Bei jedem Aufenthaltsort bestehen schon aufgrund der unterschiedlichen Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel unterschiedliche Voraussetzungen, welche berücksichtigt werden müssen (vgl. VG Würzburg, Gb.v. 9.11.2010 - W 2 K 10.888 - BeckRS 2010, 36671).

  • VG Ansbach, 24.03.2009 - AN 2 K 07.01909

    Nächstgelegene Schule; ermessenslenkende Richtlinie im Hinblick auf die Anwendung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Es bliebe somit der Entscheidung der Eltern überlassen, ob sie den verbleibenden Fußweg ihren Kindern zumuten oder die weiteren erforderlichen Kosten selbst bezahlen (VG München, U.v. 7.5.2007 - M 3 K 06.3329 - BeckRS 2007, 36176; vgl. VG Ansbach, U.v. 24.3.2009 - AN 2 K 07.01909 - BeckRS 2009, 47013).

    Denn es liegt "nicht im Interesse einer auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung, durch Übernahme von Beförderungskosten zu entfernter liegenden Schulen die Schülerzahl der nächstgelegenen Schulen zu gefährden" (BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - BeckRS 2013, 47569 Rn. 11 f.; VG Augsburg, U.v. 19.11.2013 - 3 K 13.1425 - BeckRS 2013, 59495 Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 24.3.2009 - AN 2 K 07.01909 - BeckRS 2009, 47013; VG München, U.v. 17.6.2002 - M 3 K 01.5911 - BeckRS 2002, 30838).

  • VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; Nutzung eines privaten

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Es sei der tatsächlich entstehende Beförderungsaufwand maßgeblich (BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438).

    Denn es liegt "nicht im Interesse einer auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung, durch Übernahme von Beförderungskosten zu entfernter liegenden Schulen die Schülerzahl der nächstgelegenen Schulen zu gefährden" (BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - BeckRS 2013, 47569 Rn. 11 f.; VG Augsburg, U.v. 19.11.2013 - 3 K 13.1425 - BeckRS 2013, 59495 Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 24.3.2009 - AN 2 K 07.01909 - BeckRS 2009, 47013; VG München, U.v. 17.6.2002 - M 3 K 01.5911 - BeckRS 2002, 30838).

  • VGH Bayern, 07.04.2015 - 7 B 14.1636

    Die Schülerbeförderungspflicht besteht nicht auf dem gesamten Schulweg, d.h. von

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Das heißt andererseits nicht, dass ein gesunder Schüler einen Anspruch hat, auf Kosten des jeweiligen Aufgabenträgers von der Haustüre bis zum Schultor befördert zu werden (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2015 - 7 B 14.1636 - BeckRS 2015, 45072 Rn. 14).
  • VG München, 07.05.2007 - M 3 K 06.3329
    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Es bliebe somit der Entscheidung der Eltern überlassen, ob sie den verbleibenden Fußweg ihren Kindern zumuten oder die weiteren erforderlichen Kosten selbst bezahlen (VG München, U.v. 7.5.2007 - M 3 K 06.3329 - BeckRS 2007, 36176; vgl. VG Ansbach, U.v. 24.3.2009 - AN 2 K 07.01909 - BeckRS 2009, 47013).
  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 7 ZB 16.343

    Wirtschaftlichkeitsberechnung und Beförderungsaufwand bei den

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Bei dem Vergleich des Beförderungsaufwands kommt es nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand an, sondern auf die unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zu ermittelnden Fahrtkosten (BayVGH, B.v. 14.3.2017 - 7 ZB 16.343 - BeckRS 2017, 105524 Rn. 9).
  • VG München, 17.06.2002 - M 3 K 01.5911
    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Denn es liegt "nicht im Interesse einer auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung, durch Übernahme von Beförderungskosten zu entfernter liegenden Schulen die Schülerzahl der nächstgelegenen Schulen zu gefährden" (BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - BeckRS 2013, 47569 Rn. 11 f.; VG Augsburg, U.v. 19.11.2013 - 3 K 13.1425 - BeckRS 2013, 59495 Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 24.3.2009 - AN 2 K 07.01909 - BeckRS 2009, 47013; VG München, U.v. 17.6.2002 - M 3 K 01.5911 - BeckRS 2002, 30838).
  • VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 3 K 13.1425

    Organisationsermessen; privat organisierte Schülerbeförderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Denn es liegt "nicht im Interesse einer auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung, durch Übernahme von Beförderungskosten zu entfernter liegenden Schulen die Schülerzahl der nächstgelegenen Schulen zu gefährden" (BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - BeckRS 2013, 47569 Rn. 11 f.; VG Augsburg, U.v. 19.11.2013 - 3 K 13.1425 - BeckRS 2013, 59495 Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 24.3.2009 - AN 2 K 07.01909 - BeckRS 2009, 47013; VG München, U.v. 17.6.2002 - M 3 K 01.5911 - BeckRS 2002, 30838).
  • VG München, 08.07.2005 - M 3 K 04.6533
    Auszug aus VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254
    Auch die fiktiven Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule seien nicht erstattbar (VG München, U.v. 8.7.2005 - M 3 K 04.6533).
  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 2 K 20.1737

    Nächstgelegene Schule, Beförderungskosten, verbundweit gültiges Jahresticket zum

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